Ich bin einverstanden, dass durch die Hebammenpraxis Babyglück, vertreten durch Tanja Holzmann, mit allen mitarbeitenden Personen, meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Beratung durch Kommunikationsmedien, zur Information über Kursangebote, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation, zum Austausch im Vertretungsfall.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Babyglück-Deine Hebammenpraxis, Münchner Str. 18, 86163 Augsburg
Im Falle eines Widerrufes werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Tanja Holzmann und der Leistungsempfängerin
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Tanja Holzmann und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung Bayerns nach 2.0 Satz
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin privat in Rechnung.
Bei fehlendem Versicherungsschutz sowie bei Verweigerung der Unterschriften auf der Versichertenbestätigung sind die Leistungen privat zu begleichen.
Zudem selbst zu tragen sind zudem Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.:
Mögliche, anfallende Eigenkosten Schwangerschaft
Die Positionen 0200 & 0230 (Basisdatenerhebung & Vorgespräch) sind pro Schwangerer nur einmal berechenbar. Die Hebamme vermerkt dies vorne im Mutterpass, so dass andere Kolleginnen dies nicht übersehen können. Sollte es doch zu einer Abrechnung durch die Kollegin kommen, so wird es der Schwangeren selbst in Rechnung gestellt. Auch hier belaufen sich die Kosten nach der Privatgebührenverordnung Bayern
Mögliche, anfallende Eigenkosten Wochenbett
Betreuungen nach einer ambulanten Geburt ( auch Entlassung vor dem dritten Lebenstag) sind frühzeitig anzukündigen und gehen mit einer Rufbereitschaftspauschale von 250€ einher. Diese ist vorab fällig unabhängig davon, ob die Betreute final ambulant nach Hause geht. Hierfür muss jedoch eine separate Vereinbarung unterschrieben werden.
Termine, die vergessen werden oder nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, sind selbst zu begleichen.
Mögliche, anfallende Eigenkosten Kurse
Eine Kündigung der gebuchten Kurse kann kostenfrei bis vier Wochen vor Kursbeginn stattfinden. Ab da wird die Hälfte der Gebühr fällig und ab 14 Tage vor Kursstart die komplette Gebühr, es sei denn es kann ein Nachweis über geringeren od. keinen Schaden erbracht werden. Hierbei richtet sich der Stundensatz nach der Privatgebührenverordnung Bayern und beläuft sich auf 16,72€. Es ist zu beachten, dass diese Gebühr ebenso für die Partner gilt, die im langen Geburtsvorbereitungskurs vier Zeitstunden und im Crashkurs mit 8 Zeitstunden eingeplant sind. Dabei ist es auch unerheblich aus welchem Grund Termine nicht abgehalten werden konnten.
Individuelle Gesundheitsleistungen:
Die regulären Arbeitszeiten der Hebamme sind von Montag bis Donnerstag von 9-16 Uhr, Freitag von 9-14 Uhr. Ein Kontakt außerhalb dieser Zeiten, kann eventuell erst in der nächsten Sprechzeit erfolgen, da das Diensthandy in dieser Zeit nicht durchgehend besetzt ist. Es ist unabdingbar bei gewünschtem Rückruf eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ohne diese kann kein Rückruf erfolgen. Außerhalb dieser Sprechzeiten bitte unbedingt in Notfällen an die Notaufnahme oder 112 wenden. Sollte die Hebamme mittels WhatsApp kontaktiert werden, so ist der Betreuten bewusst, dass dies laut der Datenschutzverordnung, keinem sicheren Kommunikationsmedium entspricht und ist damit einverstanden.
Die Hebamme ist für den Verlauf der physiologischen Schwangerschaft und Wochenbett zuständig, daher liegt in dringenden Notfällen die Zuständigkeit beim Gynäkologen, Kinderarzt, Klinik oder der Rettungsdienststelle mit der Rufnummer 112 und ein Kontakt dieser muss erstrangig erfolgen.
Die Hebamme unterstützt die Eltern gern, ist aber nur eine Dienstleisterin mit geltenden Sprechzeiten und unplanbarem Tagesablauf. Dies ist im Umgang mit ihr und in der Erwartungshaltung an die Hebamme zu berücksichtigen.
Auf Grund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle kann die ausgemachte Uhrzeit um +/- 30 Minuten variieren. Es ist leider nicht möglich, Sie vorher davon telefonisch zu informieren. Hierfür ist Verständnis vorausgesetzt. Bei einer größeren Verspätung erfolgt die Info per Nachricht.
Die Schwangere vereinbart ihre gewünschten Termine regelmäßig über das Online-Buchen-Portal der Hebammenpraxis www.babyglück-augsburg.de Es ist anstrebenswert, sich in der Schwangerschaft, in regelmäßigen Abständen zu sehen, um sich auszutauschen, gewünschte Informationen zu bekommen und die Hebamme über neue Gegebenheiten zu informieren. Die Hebamme behält sich vor, im Falle dessen, dass sie die Frau in der Schwangerschaft nie sieht, die Wochenbettbetreuung zu kündigen.
Es wird von einem Mindestaufenthalt in der Klinik von 3 Tagen ausgegangen. Eine frühere Betreuung bedarf einer Wahlleistungsvereinbarung zur ambulanten Geburt. Die Betreuung nach der Geburt beginnt am Tag der Entlassung mit einem Austausch per Videotelefonie. Der Erstbesuch findet am Tag nach der Entlassung statt, soweit die Eltern die Hebamme unmittelbar, innerhalb 24 Stunden nach der Geburt, über diese informiert haben. Ansonsten kann dies leider nicht garantiert werden. Die Hebamme nimmt sich beim Erstbesuch 30 Minuten Zeit. Alle weiteren Besuche sind mit einem Umfang von 20 Minuten kalkuliert. Da dies, gerade in den ersten 10 Lebenstagen, oft nicht reicht, ist ein zweiter Besuch am selben Tag möglich. Gibt es also zusätzlichen Betreuungsbedarf in den ersten 10 Tagen oder sind noch viele Fragen ungeklärt, so ist problemlos ausreichend Zeit vorhanden.
Ab der 4. Lebenswoche vereinbaren die Mütter nach Absprache eventuell Termine zur ambulanten Wochenbettbetreuung bei mir in der Praxis über www.babyglück-augsburg.de „Termine und Kurse“
Betreuungen nach einem Umzug aus dem Einzugsgebiet sind nicht gewährleistet und müssen frühzeitig abgeklärt werden.
Sollte die Hebamme doch einmal krank werden oder im Urlaub sein, versucht sie eine Vertretung zu organisieren. Leider ist das nicht immer möglich. In solchen Fällen übernehmen im Bedarfsfall der Gynäkologe oder Kinderarzt die Zuständigkeit. Der Betreuten muss bewusst sein, dass in schwierigen Ausfallsituationen eventuell auch keine Betreuung mehr gewährleistet werden kann.