Ich bin einverstanden, dass durch die Hebammenpraxis Babyglück, vertreten durch Tanja Holzmann, mit allen mitarbeitenden Personen, meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Beratung durch Kommunikationsmedien, zur Information über Kursangebote, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation, zum Austausch im Vertretungsfall.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Babyglück-Deine Hebammenpraxis, Münchner Str. 18, 86163 Augsburg
Im Falle eines Widerrufes werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Wahlleistungsvertrag
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Tanja Holzmann und der Leistungsempfängerin
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Tanja Holzmann und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung Bayerns nach 2.0 Satz
Auserhalb der Gebührenverordnung gibt es Leistungenn, die die Kassen nicht abdecken und daher privat gezahlt werden müssen.
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin privat in Rechnung. Diese richtet sich nach Leistungsbuchung an das vorgesehene und somit blockierte Zeitfenster.
Bei fehlendem Versicherungsschutz sowie bei Verweigerung der Unterschriften auf der Versichertenbestätigung sind die Leistungen privat zu begleichen.
Zudem selbst zu tragen sind zudem Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.:
Mögliche, anfallende Eigenkosten Schwangerschaft
Jegliche Beratung muss in Terminen vor Ort oder Videoterminen stattfinden, um mit der Krankenkasse vergütet zu werden. Beantwortung kurzer Fragen außerhalb persönlicher Terminen, wie z.B. vor oder nach Kursen, E-Mail oder WhatsApp privat in Rechnung gestellt. Hierfür gibt es individuell das Paket Schwangerschaft/ Wochenbett und wird pro Bereich einmalig mit 20€ berechnet.
Mögliche, anfallende Eigenkosten Wochenbett
Jegliche Beratung per Kommunikationsmedium.
Betreuungen nach einer ambulanten Geburt ( auch Entlassung vor dem dritten Lebenstag) sind frühzeitig anzukündigen und gehen mit einer Rufbereitschaftspauschale von 250€ einher. Diese ist vorab fällig unabhängig davon, ob die Betreute final ambulant nach Hause geht. Hierfür muss jedoch eine separate Vereinbarung unterschrieben werden.
Termine, die vergessen werden oder nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, sind selbst zu begleichen.
Mögliche, anfallende Eigenkosten Kurse
Eine Kündigung der gebuchten Kurse kann kostenfrei bis vier Wochen vor Kursbeginn stattfinden. Ab da wird die Hälfte der Gebühr fällig und ab 14 Tage vor Kursstart die komplette Gebühr, es sei denn es kann ein Nachweis über geringeren od. keinen Schaden erbracht werden. Hierbei richtet sich der Stundensatz nach der Privatgebührenverordnung Bayern und beläuft sich auf 22,80€. Es ist zu beachten, dass diese Gebühr ebenso für die Partner gilt, die im langen Geburtsvorbereitungskurs vier Zeitstunden und im Crashkurs mit 8 Zeitstunden eingeplant sind. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund Termine nicht abgehalten werden konnten.
Individuelle Gesundheitsleistungen:
Diese Kosten wurden hiermit besprochen und vereinbart, ohne, dass die Hebamme dies nochmals vor Leistungserbringung erwähnen muss.
Leistungsbeschreibung:
Beratung: Jegliche Art der Kontaktaufnahme mit der Hebamme bedeutet eine Beratungseinheit. Sei dies, um sich terminlich abzustimmen oder kurze Fragen zu stellen. Hierbei sind die Geschäftszeiten zu beachten. Es kann eventuell bis zur nächsten Sprechzeit dauern, bis eine Antwort kommt. Wird eine Beratung in Anspruch genommen, wird automatisch das Beratungspaket in Rechnung gestellt.
Softlaser: Wird das Lasern in Anspuch genommen, richtet sich die Berechnung nach der Anzahl der Häufigkeit. Der Softlaser bedeutet nicht nur einen hohen Kostenfaktor bei der Anschaffung sondern auch hohe jährliche Wartungskosten.
Kinesiotaping: Jegliches Anlegen bei Beschwerden von Kinesiotapes. Die Hebamme behält sich vor, bei sehr großen Anlagen den Preis anzupassen.
Trageberatung: Jegliche Form der Beratung zu Tragetüchern oder Tragen, unabhängig, ob eigene Tragen oder mitgebrachte Tragen verwendet wurden und absolut unabhängig vom Zeitfaktor.
Mit obengenannten Wahlleistungen bin ich einverstanden und fühle mich ausreichend informiert.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.